Rechtsprechung
FG Saarland, 19.03.1991 - 1 K 278/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1992, 33
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den …
Das davon abweichende Urteil des FG des Saarlandes vom 19. März 1991 1 K 278/90 (EFG 1992, 33) steht mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht in Einklang. - FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95
Außenprüfung; Bindung an Zusagen im Verlaufe einer Betriebsprüfung
Unabhängig von der Frage nach der Angemessenheit/Unangemessenheit von Geschäftsführerbezügen kann die Annahme einer vGA bei angemessener Gesamtausstattung dadurch gerechtfertigt sein, daß der Gesellschafter/Geschäftsführer eine unübliche Zuwendung erhält, die von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht gewährt worden wäre (BFH…, Urteil vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; FG des Saarlandes, Urteil vom 19. März 1991 1 K 278/90, EFG 1992, 33; FG des Saarlandes, Urteil vom 13. Dezember 1991 1 K 148/91, EFG 1992, 362). - FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95
Geschäftsführerbezüge bei Steuerberatungsgesellschaften
Unabhängig von der Angemessenheit oder Unangemessenheit von Geschäftsführerbezügen insgesamt kann die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung dadurch gerechtfertigt sein, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unübliche Zuwendung erhält, die von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht gewährt worden wäre (BFH…, Urteil vom 19. Mai 1993 1 R 83/92, BFH/NV 1994, 124; FG Saarland, Urteil vom 19. März 1991 1 K 278/90, EFG 1992, 33; FG Saarland, Urteil vom 13. Dezember 1991 1 K 248/91, EFG 1992, 362).
- FG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - I 141/99
Zur Angemessenheit einer Gewinntantieme
Dies bedeutet, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unübliche Zuwendung erhält, die von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht gewährt worden wäre (BFH…, Urteil vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; FG Saarland, Urteil vom 19. März 1991 1 K 278/90, EFG 1992, 33; 13. Dezember 1991 1 K 248/91, EFG 1992, 362). - FG Saarland, 04.02.1998 - 1 K 157/97 Unabhängig von der Angemessenheit oder Unangemessenheit von Geschäftsführerbezügen insgesamt kann die Annahme einer verdeckten Gewinnauschüttung dadurch gerechtfertigt sein, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unübliche Zuwendung erhält, die von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter in dieser Art oder Höhe nicht gewährt worden wäre (BFH…, Urteil vom 19. Mai 1993 - 1 R 83/92, BFH/NV 1994, 124; FG Saarland, Urteil vom 19. März 1991 - 1 K 278/90, EFG 1992, 33; FG Saarland, Urteil vom 13. Dezember 1991 - 1 K 248/91, EFG 1992, 362).
- FG Saarland, 13.12.1994 - 1 K 178/94
Körperschaftsteuer; Tantiemenzahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
Läßt sich die gesellschaftliche Veranlassung einer Leistung bzw. eines Teils derselben aufgrund anderer Umstände feststellen, so ist eine verdeckte Gewinnausschüttung auch anzunehmen, wenn das Entgelt bei Betrachtung der Gesamtausstattung durchaus noch angemessen erscheint (FG des Saarlandes, Urteile vom 19. März 1991 1 K 278/90, EFG 1992, 33, und vom 13. Dezember 1991 1 K 148/91, EFG 1992, 362; BFH…, Urteil vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124). - FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 136/93
Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer …
Unabhängig von der Frage nach der Angemessenheit/Unangemessenheit von Geschäftsführerbezügen kann die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei angemessener Gesamtausstattung dadurch gerechtfertigt sein, daß der Gesellschafter/Geschäftsführer eine unübliche Zuwendung erhält, die von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht gewährt worden wäre (BFH…, Urteil vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; FG Saarland, Urteil vom 19. März 1991 1 K 278/90, EFG 1992, 33; FG Saarland, Urteil vom 13. Dezember 1991, 1 K 148/91, EFG 1992, 362). - FG Saarland, 02.02.1998 - 1 V 301/97
VGA bei umsatzabhängiger Leistungszulage
Unabhängig von der Angemessenheit oder Unangemessenheit von Geschäftsführerbezügen insgesamt kann die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung dadurch gerechtfertigt sein, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unübliche Zuwendung erhält, die von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht gewährt worden wäre ( BFH, Urteil vom 19. Mai 1993 I R 83/92 , BFH/NV 1994, 124; FG Saarland, Urteil vom 19. März 1991 1 K 278/90 , EFG 1992, 33; FG Saarland. - FG München, 04.01.1999 - 7 K 1630/96
Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)
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